K2 Systems 1000214 Dachhaken Biberschwanz schmal
- Artikel-Nr.:83779005_0
- Hersteller:K2 Systems
- Hersteller-Nr.:1000214
- EAN:4251786200344
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FAQs und weitere Infos zum NullsteuersatzSofort versandfertig Lieferzeit ca. 1-3 Werktage
Preis inkl. 0% MwSt. gem. §12 Abs. 3 UStG. zzgl. Versandkosten
Zum Befestigen der K2 Systembauteile auf Ziegeldächern mit Biberschwanzeindeckung. Bügel mit Langloch zur SolidRail Montage mit Hammerkopfschraube und Bundmutter M10. Grundplatte: 40x50 mm, Höhe unter Ausleger: 33 mm, Höhe Ausleger: 62 mm, Gesamthöhe: 122 mm, Tiefe Ausleger: 189 mm. Material: Edelstahl A2 (1.4301)
Merkmale:
Werkstoff=rostfreier Stahl
Oberflächenschutz=sonstige
Geeignet für Schrägdachbefestigung=ja
Geeignet für Flachdachbefestigung=nein
Geeignet für Indachbefestigung=nein
Geeignet für Fassadenbefestigung=nein
Geeignet für Freiflächenbefestigung=nein
Geeignet für Befestigung als Fassadenelement=nein
Geeignet für Befestigung als Dachüberstand/Sonnenschutz=nein
Dacheindeckung=Biberschwanz
Mit Befestigungsmaterial=nein
Mit Montageplatte=ja
Breite Befestigungsplatte=40 mm
Länge Befestigungsplatte=50 mm
Höhe Befestigungsplatte=6 mm
Breite des Hakens=40 mm
Materialstärke Haken=6 mm
Verstellbar=nein
Dachdurchdringung notwendig=ja
Verankerung=schrauben
Mehrwertsteuer für Photovoltaikprodukte
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.
Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind.
*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:
- Der Käufer (Rechnungsanschrift) ist der Anlagenbetreiber. Der gewerbliche Wiederverkauf ist ausgeschlossen.
- Die Komponente wird für eine Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes verwendet, oder für eine stationäre Batteriespeicheranlagen verwendet, welche den Strom einer Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes speichert.
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.
Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.
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